AGB

Espace PRO

Conçu pour permettre l’accès à une information rapide et facile à récupérer, quelque soit le jour ou l’heure où elle est requise, l’espace PRO est un espace dédié aux Pilotes et Partenaires de la marque myO – myOpenspace afin de mettre à leur disposition une « boite à outils » technique et commerciale.

Véritable appui marketing, ces informations ont pour objectif d’aider ses adhérents à promouvoir leur savoir-faire et à valoriser leur expertise.

Téléchargement de documentations

Une fois téléchargés, les documents mis à disposition doivent être utilisés à des fins commerciales et en en aucun cas être diffusés auprès d’un fabricant concurrent.

Téléchargement de visuels et logotypes

Les images mises à disposition sont en 72 dpi. Elles conviennent pour l’illustration de dossier, de présentation ou pour le web. Une fois les visuels et/ou logotype téléchargés, l’adhérent s’engage sur les points suivants :

– Pour toute exploitation d’un visuel fourni, l’adhérent s’engage à mentionner dans le crédit photos obligatoire pour chaque utilisation : « myO – myOpenspace – Photos non contractuelles » et à veiller à ce que les éventuels commentaires ou légendes accompagnant la reproduction ou la représentation de ces photos ne portent pas atteinte ni à la réputation de la société HOYEZ SAS, ni à la marque myO – myOpenspace.

– Pour toute exploitation de la marque myO – myOpenspace, l’adhérent s’engage à respecter la charte graphique et le code couleur qui lui est attribué.

Ces obligations doivent être également respectées pour l’utilisation des visuels / logotype par d’éventuels prestataires extérieurs à qui la société adhérente pourrait faire appel.

Membres de l’espace PRO

Ces Conditions d’Utilisation Générales (CGU) balisent les conditions d’utilisation de documents et visuels mis à la disposition de ses adhérents. Elles doivent donc obligatoirement être connues et respectées par la société adhérente ou toute société prestataire qui les utilisera.

Lors de leur connexion à l’Espace PRO, les adhérents acceptent donc le respect de ces présentes Conditions Générales d’Utilisation(CGU).

En cas d’infraction à cet engagement, la société HOYEZ SAS sera en droit de demander le retrait total des photos utilisées et de toutes les publications à vocation commerciale réalisées pour le compte de la société adhérente. Elle pourra également procéder à la désinscription de la dite société de l’Espace PRO pour non respect des Conditions d’Utilisation Générales (CGU).

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Unsere Verkäufe unterliegen diesen allgemeinen Bedingungen, welche –außer ausdrücklicher Ausnahmebefugnis unsererseits- über jegliche Kaufsbedingung obsiegen.

Jeder uns erteilte Auftrag beinhaltet seitens des Käufers die völlig rechtmäßige        unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen und des Verzicht auf seine eigenen allgemeinen oder spezifischen Kaufsbedingungen.

Unser eventueller Verzicht auf eine oder mehrere Klauseln ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.

 

  1. PREISE
    • Unsere Preisvorschläge verpflichten uns nur in dem Maß, in dem die von den gültigen Regelungen festgelegten Preise angesichts der Rohware, den Löhnen, den Steuern, u.a. umgeändert bleiben.
    • Die Preise sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen. Außer gegenteiliger Angabe, verstehen sie sich ab Werk.
    • Unsere Angebote sind nur während einer Höchstrist von einem Monat gültig und verpflichten uns nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung unsererseits der vom Käufer geschickten Bestellung.

 

  1. FRIST
    • Außer ausdrücklicher Annahme unsererseits werden keine Verzugsstrafen oder Entschädigungen anerkannt.
    • Zusätzliche Lieferungen oder Arbeiten, im Angebot nicht vorgesehen und vom Kunden oder seinem Vertreter gebeten, verstehen neue Lieferfristen ohne Beeinträchtigung der Fristverlängerung, welche daraus für die Ausführung des Marktes entstehen könnte.
    • Unsere Lieferfristen dienen nur als Hinweis.
    • Falls die Güter nicht innerhalb des Frist eines Monats nach dem auf der Auftragsbestätigung angegebenen Datum geliefert werden, kann der Käufer diese Verspätung geltend machen, um, unter Ausschluß jeglicher Entschädigung, die Kündigung des Kaufes anzutragen. Dazu muß der Käufer innerhalb von 15 Tagen nach dem oben angegebenen Fristablauf ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung senden, das unserer Gesellschaft seinen Wunsch angibt, den Vertrag zu kündigen, falls die Güter nicht innerhalb von 15 Tagen ab der Zustellung des Einschreibens geliefert werden.
    • Die Fälle höherer Gewalt, wie Mobilisierungen, kriege, Epidemien, Überschwemmungen, Brände, Transportmangel, Unfälle, die den teilweisen oder vollständigen Stillstand unserer Einrichtungen mit sich bringen, erlauben uns, die laufenden Märkte zu unterbrechen oder zu stornieren oder die Ausführung der Bestellungen zu verzögern, ohne dass der Käufer deshalb irgendeine Entschädigung –für welchen Schaden dies auch sei- verlangen könnte.

 

  1. TRANSPORTE

Es wird daran erinnert, welches auch die Transportweise sei, dass die Verlust- und Beschädigungsrisiken der verkauften Güter vom Käufer getragen werden, sowie wir die Güter dem Spediteur übergeben haben. Diese Übergabe entspricht einer Lieferung ungeachtet jeglicher Klausel für Franko-Lieferung oder Eigentumsvorbehalt. Das Gleiche gilt auch für Schäden, die von den Gütern hervorgerufen werden.

Bei Verlust oder Transportschaden muss der Empfänger unbedingt beim Spediteur bei Ankunft der Waren schriftliche und genaue Vorbehalte geltend machen und sie innerhalb von 72 Stunden per einschreiben an den Spediteur bestätigen. Eine Abschrift dieses Schreibens muss uns zugeschickt werden.

 

  1. GARANTIEBEGRENZUNG UND BEANSTANDUNGEN
    • Der Käufer ist verpflichtet, bei Empfang zu kontrollieren, ob die gelieferten Waren konform und ohne jeglichen sichtbaren. Mangel sind und uns seine Beanstandung innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Empfang der Waren per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zustellen. In Ermangelung der Benachrichtigung innerhalb dieser Frist betrachten wir, dass der Käufer die Güter in ihrer Vollständigkeit akzeptiert hat.
    • Das von uns gelieferte und installierte Material genießt ab der Lieferung von einer einjährigen, zweijährigen oder zehnjährigen Garantie, je ob es sich um mobile Zellen, um Ausrüstungen oder Gebäude handelt. Diese Garantie bringt nur die Reparatur oder den Ersatz der als defekt anerkannten Teile mit sich, ohne dass daraus andere Verpflichtungen entstehen könnten. Diese Garantie ist ausgeschlossen, falls der Betriebsführer von einem von uns nicht erlaubten Eingriff hervorgerufen wurde oder falls er von der normalen Abnutzung der Güter oder von einem Wartungs- oder Benützungsfehler der Güter herstammt. Die Produkte der Marke MyOpenspace, die von HOYEZ SAS hergestellt werden, haben eine fünfjährige Garantie auf Herstellungsfehler. Von der Garantie ausgeschlossen sind mechanische oder elektrische Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien. Beispiel (Glühbirnen, Lüfter, Schlösser, …). Nach ausdrücklicher Vereinbarung müssen die Produkte von Fachleuten installiert werden, die die technischen Anweisungen des Herstellers befolgen und befolgen. Die Haftung des Herstellers ist ausgeschlossen:
      – für Mängel, die sich aus einer vom Kunden durchgeführten Konstruktion ergeben.
      – für Mängel, die ganz oder teilweise zu normalen Abnutzungen, Schäden oder Unfällen führen, die dem Kunden oder einem Dritten zuzurechnen sind.
      – Im Falle einer Änderung, im Falle von mangelnder Wartung oder abnormaler Verwendung der Produkte bei Kontraindikation mit den Empfehlungen oder Empfehlungen des Herstellers.
      Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde eine Kopie des Lieferscheins vorlegen, die festgestellten Mängel schriftlich beschreiben, diese Beschreibung mit Fotos unterstützen und die verschiedenen Teile per Einschreiben an HOYEZ SAS Quality Service Company, 121 Rue du noir debout – ZAC de la Croisette 59242 Cappelle en Pevele
    • In allen anderen Fällen wird unsere Verantwortung von den gültigen gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Jedoch in unseren Geschäftsverbindungen mit Fachleuten ist die Garantie der versteckten Fehler, je nach unserer Wahl, auf den kostenfreien Ersatz der fehlerhaften Teile oder auf die Erstattung des geleisteten Preises –unter Ausschluss jeglicher Entschädigung- begrenzt.
    • Ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung unserer Gesellschaft wird keine Rückgabe angenommen.

 

  1. ZAHLUNG
    • Per Bankscheck bei der Bestellung jedes ersten Auftrages, der 3 050 € oMwSt, nicht überschreitet. Für jede erste Bestellung. Über 3 050 € oMwSt, wird eine Vorauszahlung von 30 % des Marktwertes vor Herstellungsbeginn fällig sein.
    • Für jede Bestellung, die eine Montage beinhaltet, wird eine Vorauszahlung von 30 % des Marktwertes vor Herstellungsbeginn fällig sein.
    • Falls die Zahlung per Scheck innerhalb einer Frist von 15 Tagen netto nach Rechnungsausgabe stattfindet, hat jeder Kunde hat die Möglichkeit, von einer Rechnung 1 % Skonto abzuziehen. Es gilt das Datum des Poststempels. Nach Empfang seiner Zahlung wird ihm eine entsprechende Gutschrift zu gesandt.
    • Die selbst nur teilweise Nichtbegleichung unserer Lieferungen am anfangs vorgesehen Zahlungsdatum bringt die sofortige Fälligkeit der vollständigen, geschuldeten Beträge und aller laufenden Rechnungen mit sich, selbst wenn diese Gegenstand einer Tratte waren. Nach Mahnung per Einschreiben mit Rückantwort werden auf die geschuldeten Beträge Versäumniszinsen geschlagen. Diese Zinsen werden wie folgend berechnet: Zinssatz: 3-mal der gesetzliche Zinssatz. Ausgangdatum dieser Zinsen: am auf dem in der Rechnung angegebenen Bezahlungsdatum folgenden Tag. Unterbrechung der laufenden Zinsen: die laufenden Zinsen werden am Tag des Zahlungseinganges des Kapitals unterbrochen. Berechnung: die Zinsen berechnen sich auf dem vollständigen, noch ausstehenden betrag oMwSt. Falls der noch geschuldete Betrag der Mehrwertsteuer unterliegt, tragen die Versäumniszinsen auch Mehrwertsteuer.
    • Bei Tratte-Verlängerung kommen auch Versäumniszinsen auf Kosten des Käufers (cf. Art. 5.4)
    • Die anfangs genehmigte Fälligkeitsdauer kann 90 Tage Monatsende + 10 Tage nicht überschreiten.
    • Auf Grundlage der Schadenersatzfestlegungsklausel wird der Käufer bei Zahlungsverspätung einen Pauschalbetrag von 10 % der ausstehenden Beträge- mit einem Minimum von 250 FF- schulden.
    • Nach einer Zahlungsverspätung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die vorher gewährten Zahlungsbedingungen oder Rabatte des säumigen Käufers zu ändern.
    • Wenn der Verkäufer ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Käufer hat oder -falls der Käufer nicht die gewünschten Garantien gibt- hat der Verkäufer das Recht, eine Vorauszahlung jeder Lieferung zu verlangen und/oder die Lieferung der Waren zu unterbrechen.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    • Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass dieser Verkauf erst nach vollständiger Begleichung des Preises vollendet sein wird; bis zu diesem Datum bleibt das verkaufte Material Eigentum des Verkäufers. Die Übergabe eines Titels, der eine Zahlungsverpflichtung mit sich zieht (Tratte) ist keine Zahlung im Sinne dieser Klausel.
    • Falls der Käufer am anfangs vorgesehenen Datum nicht zahlt, wird-falls dies dem Verkäufer als gut erscheint- dieser Kauf rechtmäßig aufgehoben. Der Verkäufer kann die Rückgabe des Materials durch einfache einstweilige kontradiktorisch ergangene Anordnung des Präsidenten des Handelsgerichtes von Lille, welcher zuständig ist, erhalten.
    • Wir behalten uns das Recht vor, einen Gutachter zu ernennen, welcher den Zustand des zurückgegebenen Materials prüft und seinen Wert festsetzt.

 

  1. GERICHTSSTAND

Bei Bestreitungen und Streitigkeiten, welcher Art sie auch seien, ist nur das Gericht von Lille zuständig, selbst für einfache einstweilige kontradiktorisch ergangene Anordnungen, für Streitverkündung oder bei mehreren Beklagten oder Antragstellern. Falls der Kunde

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